Zimper

Kfz-Dienstleistungen mit Sympathie und Sachverstand

Der IV. Zivilsenat des BGH stärkt mit Urteil vom 11.1.2012 – IV ZR 251/10 – die Rechte der Unfallopfer nach Beauftragung eines Sachverständigen

Nicht nur nach einem erlittenen unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer die Kosten des Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe am Kfz zu tragen. Auch bei fremd verschuldeten Schäden an Haus und Hof hat der Anspruchsteller das Recht den Schaden unabhängig vom Schädiger ermitteln zu lassen.

BUNDESGERICHTSHOF

IM […]

weiterlesen »



Schwarz auf weiß – einfach gelagerte Schadenfälle gibt es nach Erkenntnis des AG Mitte Berlin nicht mehr – AZ 3 C 3385/08 vom 17.02.2009

Im ausgeurteilten Rechtsstreit ging es um magere 39,00 Euro Anwaltsgebühren, die der hier beklagte Versicherer einem nach seiner Meinung  geschäftlich gewandten Geschädigten nicht erstatten wollte.  Daher, wenn sich ein Versicherer in den Allerwertesten beißen könnte, dann hätte dieser es  nach der (eingefangenen) Urteilsbegründung der Richterin K., tätig am AG Mitte Berlin, tun müssen. Insbesondere, nachdem 

weiterlesen »



Powered by WordPress · Theme by: BlogPimp/Appelt Mediendesign · Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA · Administration: anmelden