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BGH-Entscheidung zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels – Urteil vom 29. Juni 2011 – VIII ZR 202/10

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 116/2011

Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.

Der Rechtsvorgänger der Klägerinnen erwarb Mitte 2006 von der Beklagten ein Wohnmobil zum Preis zum 134.437 €, welches

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