AG Diez – AZ: 3 C 86/11 vom 20.07.2011 – Versicherungsnehmer der HUK-Coburg muss durch seinen Versicherer gekürztes Sachverständigenhonorar aus eigener Tasche zahlen
Völlig willkürlich kürzt der Coburger Versicherer in Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfällen den berechtigten Schadensersatz des Unfallopfers, in dem er auf das Honorar des Sachverständigen Kleinstbeträge erstattet. Nachdem tausende gegen den Versicherer ergangene Urteile offensichtlich kein Umdenken bei den dortigen Verantwortlichen bewirkt haben, gehen immer mehr Geschädigte und deren Dienstleister dazu über, den Schadenverursacher, also den Versicherungsnehmer auf die […]
