AG Stendal, AZ: 3 C 993/07 (3.3) vom 27. März 2009 – Die Beauftragung des eigenen Sachverständigen bei gleichzeitiger Beauftragung der DEKRA durch die HUK Coburg Versicherung begründet keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
Amtsgericht Stendal, AZ: 3 C 993/07 (3.3), verkündet am 27. März 2009
Ein Unfallopfer klagt den Schadensersatzanspruch aus der Differenz des DEKRA Gutachten zum Gutachten SV Zimper, weiteres Schmerzensgeld sowie weitere Rechtsanwaltskosten ein.
Das Amtsgericht Stendal hat sodann im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 ZPO mit einer Erklärungsfrist bis zum 20.02.2009 am 27.03.2009 für
Recht […]