Der IV. Zivilsenat des BGH stärkt mit Urteil vom 11.1.2012 – IV ZR 251/10 – die Rechte der Unfallopfer nach Beauftragung eines Sachverständigen
Nicht nur nach einem erlittenen unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer die Kosten des Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe am Kfz zu tragen. Auch bei fremd verschuldeten Schäden an Haus und Hof hat der Anspruchsteller das Recht den Schaden unabhängig vom Schädiger ermitteln zu lassen.
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IV ZR […]