Der Kfz-Sachverständige Ralf Zimper steht seit 1990 für unabhängige, neutrale und sachkundige Kfz-Gutachten im Raum Stendal/Magdeburg. Wir erstellen u. a. Schaden- und Wertgutachten für Privat– und Geschäftskunden.
OLG Naumburg – 2 U 101/13 vom 10.07.2014 – Erheblicher Schmerzensgeldaufschlag wegen des ungebührlich zögerlichen Regulierungsverhaltens des eintrittspflichtigen Haftpflicht-Versicherers
Urteilsbesprechung Rechtsanwaltsbüro Quirmbach und Partner
Die Kanzlei weist auf ein richtungweisendes Urteil vom OLG Naumburg (Sachsen Anhalt) dahingehend hin, dass ein Versicherer mit empfindlichen Strafen in mittels Schmerzensgelderhöhung zu rechnen hat, wenn nach einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung die Schadenregulierung – vorsätzlich – verzögert.
Entwürdigendes Regulierungsverhalten führt zu Erhöhung des Schmerzensgeldes
[…]Nach einem Verkehrsunfall müssen Geschädigte
BGH – VI ZR 201/10 vom 29.11.2011 – Nur wenn ein Haftpflichtversicherer mitverklagt wurde, unterliegt er als streitgenössischer Nebenintervenient nicht den Schranken des § 67 Halbsatz 2 ZPO
Wird nach einem Verkehrsunfallgeschehen allein der Schadenverursacher verklagt, ist dessen Versicherer nach § 79 ZPO vom Verfahren ausgeschlossen, da die Voraussetzungen des § 70 ZPO dann nicht vorliegen (siehe Captain-HUK ). Im Falle der Verurteilung des Versicherungsnehmers ist der Versicherer dennoch nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zur Zahlung verpflichtet.
Ist bzw. […]