BGH-Urteil vom 25.09.2013 – AZ VIII ZR 206/12 – Klausel wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam – kein Verlust der Verkäufergarantie nach vorheriger Fahrzeugreparatur in freier Werkstatt
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 206/12 Verkündet am: 25. September 2013
a) In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer