Schwarz auf weiß – einfach gelagerte Schadenfälle gibt es nach Erkenntnis des AG Mitte Berlin nicht mehr – AZ 3 C 3385/08 vom 17.02.2009
Im ausgeurteilten Rechtsstreit ging es um magere 39,00 Euro Anwaltsgebühren, die der hier beklagte Versicherer einem nach seiner Meinung geschäftlich gewandten Geschädigten nicht erstatten wollte. Daher, wenn sich ein Versicherer in den Allerwertesten beißen könnte, dann hätte dieser es nach der (eingefangenen) Urteilsbegründung der Richterin K., tätig am AG Mitte Berlin, tun müssen. Insbesondere, nachdem […]