AG Langenfeld vom 23.3.2016 – 54 C 170/15 – Kein Bagatellschaden bei Schadensbetrag von rund 800,– €
AG Langenfeld bejaht auch bei einem von knapp 800,– € die Erforderlichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens und verurteilt die VHV zur Zahlung der vollen Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 23.3.2016 – 54 C 170/15 -.
Amtsgericht Langenfeld
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
… ,
Klägerin,
Streithelfer (Klägerin):
Ingenieurbüro … ,
gegen
die […]