Das AG Stendal – AZ: 3 C 1165/11 (3.1) – verurteilt mit Datum vom 12.04.2012 den Versicherungsnehmer zur Zahlung des von der HUK Coburg gekürzten Sachverständigen-Honorars
Nach ellenlangem Ablenkungs- und Verwirr-Schriftsatz musste der Beklagtenvertreter, regelmäßig auch zu Diensten der HUK-Coburg, bei ungezogenen Kindern würde man sagen, „eine Standpauke über sich ergehen lassen“.
Der Richter brachte eingangs der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass er gedenke, das Verhalten der HUK-Coburg Versicherung in keinster Weise zu tolerieren. Gegenüber dem Beklagten VN der HUK-Coburg äußerte […]