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LG Bonn verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 22.05.2009 (18 O 119/08) hat das LG Bonn die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 7.842,94 € zzgl. Zinsen verurteilt. Geltend gemacht wurden Ansprüche aus insgesamt 29 Unfällen. Das Gericht wendet die Schwackeliste an und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die  […]