LG Bonn verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten
Mit Urteil vom 22.05.2009 (18 O 119/08) hat das LG Bonn die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 7.842,94 € zzgl. Zinsen verurteilt. Geltend gemacht wurden Ansprüche aus insgesamt 29 Unfällen. Das Gericht wendet die Schwackeliste an und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die zulässige Klage ist überwiegend begründet. Die […]