OLG Naumburg – AZ: 4U 49/05 vom 20.01.2006 – Die HUK-Coburg hat es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.
Liebe Leser, wir hatten uns entschlossen, dass Spiel der HUK-Coburg Versicherung – der Kfz-Gutachter ist der Böse – weil er nicht nachvollziehbare Rechnungen erstellt, darum „lieber“ Geschädigter musst du dich jetzt von deinem Gutachter verklagen lassen, zu beenden und Klage wegen Ausgleich unseres Honorars aus abgetretenem Recht und auf Unterlassung am OLG Naumburg eingereicht. […]