HUK-Coburg vernichtet Originalgutachten und erhält dafür die Quittung vom LG Ingolstadt

Wie allseits bekannt, werden die den Versicherungsgesellschaften zur Schadensregulierung überlassenen Originalgutachten bei vielen Versicherern eingescannt und dann in der Regel vernichtet. Dass es sich hierbei um Beweismittel und das Eigentum der Geschädigten handelt, das die gegnerische Versicherung lediglich zu treuen Händen erhält und spätestens nach der Schadensregulierung unaufgefordert sowie unversehrt zurückzugeben hat, interessiert die meisten Versicherer nicht. Bestes Beispiel ist der folgende Fall: Beklagte Versicherung in einer Schadenssache ist die Fa. HUK Coburg.

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