BGH – VI ZR 179/15 – vom 26. Januar 2016 – Schadenregulierung nach einem Parkplatzunfall unter Anwendung von § 9 Abs. 5 StVO über § 1 StVO
StVO
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ein Parkplatzunfall ereignet sich immer dann, wenn Mann bzw. Frau ihn gerade nicht gebrauchen […]