Verbraucherzentrale Hamburg reicht Klage gegen Rechtsschutzversicherer ein

Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit, dass bereits  im Juni 2010 siebzehn und später weitere Rechts­schutz­versicherer abgemahnt wurden. Der Hintergrund, intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen (§ 17 ARB).

Erst abgemahnt, dann geklagt

Da in der Folgezeit gleichwohl kein Versicherer seine Klausel angepasst hat, wurden die Abmahnungen nötig. Betroffen sind die Unternehmen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer und Jurpartner. Die Abmahnungen wurden am 21. Juni 2010 übersandt. Die Versicherer gaben – mit einer Ausnahme – keine Unterlassungserklärung ab. Daher wurden Klagen eingereicht.

1 Kommentar

  1. Verbraucherzentrale-ortsdienst
    Antworten

    Richtig so, ich bin froh, dass die Verbraucherzentrale sich da eingeschaltet hat.

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