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Die – teuren – Tücken eines Koskenvoranschlages am Beispiel eines Pkw-Kasko-Schadens

LG Stuttgart verurteilt Württembergische Versicherung AG zur Erstattung weiterer Schadensersatzleistungen bei einem Vollkaskoschaden (18 O 54/17 vom 12.07.2017)

Mit Entscheidung vom 12.07.2017 (18 O 54/17) wurde die Wüstenrot & Württembergische Versicherung AG durch das Landgericht Stuttgart zur Erstattung weiterer Schadensersatzleistung aufgrund eines Kaskoschadens verurteilt. Es handelte sich um einen Kfz-Vollkaskoschaden, bei dem das vorausgegangene Sachverständigenverfahren

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Mit Einholung eines Kostenvoranschlages, erstellt durch einen Kfz-Sachverständigen, verstößt der Geschädigte nicht gegen die Schadensminderungspflicht

Die Kosten für den Kostenvoranschlag sind als Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich und erstattungsfähig im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen.  So sieht es zurecht das Gericht. Die Aufwendungen für Kostenvoranschläge wahren das Verhältnis zur Schadenhöhe bis zur Bagatellschadengrenze laut BGH-Urteil   VI ZR 365/03 vom 20.11.2004,  zwischen 500,00 und 750,00  […]