LG Frankfurt (Oder) zeigt der Allianz Versicherung AG deutlich auf, wie unsinnig eine vorgerichtliche Schadensregulierungsverzögerung ist und dadurch hohe Nutzungsausfallentschädigungen entstehen, mit Urteil vom 18.7.2016 – 72 O 10/15 -.
Allianz will es mal wieder wissen. Versichertengemeinschaft unnötiger Weise mit 4.836,00 € belastet.
Wer einen anderem Schaden an dessen Eigentum zufügt, erwirbt deshalb keine Rechte an dem beschädigten Gegenstand. Darin begründet sich auch, dass dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach Vorlage, hier eines Kfz-Schaden-Gutachtens, die Nachtbesichtigung des Kfz zu Recht verwehrt wurde.
Aus der Urt […]