Der Beklagte (VN der HUK) hat keinen Anspruch darauf, Fotos und andere Gutachtenbestandteile zur Ermittlung eines höheren Restwertes im Internet zu veröffentlichen – Amtsgericht Haldensleben, AZ: 17 C 404/09, verkündet am 23.09.2010
Denn der Beklagte hat keinen Anspruch darauf, Fotos und andere Gutachtenbestandteile zur Ermittlung eines höheren Restwertes im Internet zu veröffentlichen (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 68/08 – zit. nach Juris).
Der Prozessbevollmächtigte führte den Rechtsstreit seiner Mandantin wegen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gegen den Schadenverursacher, versichert bei der HUK Coburg Versicherung. Der Gutachtenersteller […]