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Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf – Urteil vom 15. 06 2011, AZ: VIII ZR 139/09

Mitteilung der Pressestelle des BGH – Nr. 103/2011

Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005

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