OLG Naumburg – 2 U 101/13 vom 10.07.2014 – Erheblicher Schmerzensgeldaufschlag wegen des ungebührlich zögerlichen Regulierungsverhaltens des eintrittspflichtigen Haftpflicht-Versicherers
Urteilsbesprechung Rechtsanwaltsbüro Quirmbach und Partner
Die Kanzlei weist auf ein richtungweisendes Urteil vom OLG Naumburg (Sachsen Anhalt) dahingehend hin, dass ein Versicherer mit empfindlichen Strafen in mittels Schmerzensgelderhöhung zu rechnen hat, wenn nach einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung die Schadenregulierung – vorsätzlich – verzögert.
Entwürdigendes Regulierungsverhalten führt zu Erhöhung des Schmerzensgeldes
[…]Nach einem Verkehrsunfall müssen Geschädigte