Artikel zum Schlagwort «Wartezeiten»

Das AG Horb am Neckar, AZ 1 C 130/15 vom 22. Juni 2015 positiv zum Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall auf Wartezeit und Überlegungsfrist

Mit dem Kfz-Schadengutachten ist das Unfallopfer auf der sicheren Seite, was den Anspruch zur Behebung auf den eigentlichen Reparaturschaden betrifft.

Die Durchsetzung des Anspruchs insbesondere auch der „Folgeschäden“, hier die Standzeiten des nicht fahrbereiten PKW, lässt sich in der Regel nur mittels qualifiziertem Rechtsbeistand realisieren.

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen:

1 C 130/15

Amtsgericht Horb am Neckar

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