Artikel der Kategorie «Urteile-Kfz-Haftpflichtschaden»

Fünf Sterne – Richter am AG Aschersleben – AZ 3 C 635/15 (IV) vom 31.05.2016 – erklärt dem Coburger Versicherer, dass die vorgenommene Kürzung des SV-Honorars verlogen ist und betrügerische Züge trägt

Der Richter am AG Aschersleben bezeichnet das Agieren der HUK Coburg vor Gericht als

„unverständlich und kaum glaubhaft“

und zudem als

„nicht nur widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich, sondern bereits aus dem oben genannten Grund rechtsunerheblich“

Die Urteilsbegründung erfolgte unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung: X ZR 122/05  dahingehend:

Allein die relativ geringfügige Hauptforderung zeigt, dass die vereinbarten

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OLG Frankfurt a. M. – AZ: 22 U 171/13 vom 2.12.2014 – zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 

Unserer Erfahrung nach ist jeder Geschädigte gut beraten, nach einem Unfallereignis einen
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Mit Einholung eines Kostenvoranschlages, erstellt durch einen Kfz-Sachverständigen, verstößt der Geschädigte nicht gegen die Schadensminderungspflicht

Die Kosten für den Kostenvoranschlag sind als Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich und erstattungsfähig im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen.  So sieht es zurecht das Gericht. Die Aufwendungen für Kostenvoranschläge wahren das Verhältnis zur Schadenhöhe bis zur Bagatellschadengrenze laut BGH-Urteil   VI ZR 365/03 vom 20.11.2004,  zwischen 500,00 und 750,00  […]