Das Ziel der Kfz-Versicherer – Haftpflicht gleich Kasko
„Be/Nachbesichtigung“ durch den Kfz-Versicherer
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall machen die Besitzer der beschädigten Fahrzeuge Ansprüche gegen die Schädiger/deren Versicherer geltend.
Die Praxis. Auf Grundlage der eingereichten Gutachten lässt der Haftpflicht-Versicherer des Schädigers Prüfberichte erstellen. Dies kommt faktisch einer Nachbesichtigung durch den Schädiger gleich, sodass der Haftpflicht-Versicherer im Widerspruch zu § 809 BGB handelt. Nach § […]