Artikel der Kategorie «Schadenmanagement der Versicherer»

Fünf Sterne – Richter am AG Aschersleben – AZ 3 C 635/15 (IV) vom 31.05.2016 – erklärt dem Coburger Versicherer, dass die vorgenommene Kürzung des SV-Honorars verlogen ist und betrügerische Züge trägt

Der Richter am AG Aschersleben bezeichnet das Agieren der HUK Coburg vor Gericht als

„unverständlich und kaum glaubhaft“

und zudem als

„nicht nur widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich, sondern bereits aus dem oben genannten Grund rechtsunerheblich“

Die Urteilsbegründung erfolgte unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung: X ZR 122/05  dahingehend:

Allein die relativ geringfügige Hauptforderung zeigt, dass die vereinbarten

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OLG Frankfurt a. M. – AZ: 22 U 171/13 vom 2.12.2014 – zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.

 

Unserer Erfahrung nach ist jeder Geschädigte gut beraten, nach einem Unfallereignis einen
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Kasko-Vertrag mit Werkstattbindung kann sich für den Versicherungsnehmer im Schadenfall als sehr teuer erweisen

Ein Beispiel für Sparen an der falschen Stelle ist auf den Seiten von CAPTAIN-HUK nachzulesen.  KFZ-Kaskoverträge mit Werkstattbindung verkauft die HUK-Coburg unter SELECT. Der Allianz Versicherer, der erst das sogenannte Fair Play am Markt etablierte, jedoch mittlerweile wieder „beerdigte“, vertreibt das gemeinsame Werkstattbindungs-Vertragsmodell von Allianz, ADAC, VKB, und Sparkassen Versicherung unter dem Kürzel  SPN.

Doch  […]