Ein kalkulierter Kfz-Schaden von 568,75 € brutto stellt keinen Bagatellschaden dar – Das AG Magdeburg, AZ: 163 C 2534/11 (163) vom 04.09.2012, entscheidet positiv über die Erstattung des Sachverständigen-Honorars durch den VN der HUK-Coburg Versicherung
Wieder einmal verweigerte der HUK-Coburg Versicherer den Ausgleich unserer Honorarforderung. Diesmal die Erstattung eines – erweiterten – Kostenvoranschlages.
Bei den vorliegend kalkulierten Reparaturkosten von insgesamt 568,75 € brutto meldet auch die Richterin Zweifel an, dass dieser Betrag überhaupt einen sogenannten Bagatellschaden darstellt.
Mit einer auf die Sichtweise und Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten abgestellten, rechtlich korrekten Urteilsbegründung,