BGH VI ZR 357/13 und seine Folgen sowie die weitere strategische Ausrichtung zur Realisierung gekürzter Schadenspositionen
Quelle: Captain-HUK
Wie wir alle wissen, weicht der BGH seit der Mietwagenrechtsprechung in seinen Urteilen deutlich vom gesetzlich zustehenden vollständigen Schadensausgleich des Geschädigten ab. So wurden mit der “Freigabe” von Listen, wie z.B. Schwacke oder Fraunhofer, der Kürzung von berechtigten Schadensersatzansprüchen bei den Instanzgerichten Tür und Tor